Nutzungsvereinbarung

 

über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN in den Ferienwohnungen von Familie Winkler-Böhler

 

 

 

Jeder Nutzer ist automatisch mit der unten Aufgeführten Vereinbarung einverstanden sobald er unser zur Verfügung gestelltes W-LAN Netz nutzt!

 

 

 

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

 

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN.

 

Er gestattet dem Mieter für die Dauer

 

seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des

 

WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das

 

Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

 

 

 

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges

 

für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen,

 

wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruch-nahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

 

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten

 

oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische o

 

der kostenpflichtige Seiten).

 

2. Zugangsdaten

 

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte

 

weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum

 

Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der

 

vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der

 

mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe

 

dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig.

 

 

 

Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halt

 

en. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu

 

ändern.

 

 

 

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

 

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den

 

Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall

 

stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.

 

Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die

 

Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät

 

gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, über

 

nimmt der Vermieter keine Haftung.

 

 

 

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

 

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber

 

in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen

 

und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.

 

Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten

 

oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind

 

die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei

 

Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

 

 

 

das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung v

 

on sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

 

 

 

keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt

 

insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

 

 

 

die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

 

 

 

keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

 

 

 

das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung

 

nutzen.

 

 

 

 

 

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer

 

rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende

 

Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf

 

für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr

 

zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der

 

Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche

 

Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder

 

droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen

 

Umstand hin.